Die Vorgaben laut Arbeitsschutzgesetz sind eindeutig: „Der
Arbeitgeber ist verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes
unter Berücksichtigung der Umstände zu treffen, die die Sicherheit und
Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit beeinflussen. Er hat die Maßnahmen
auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen und erforderlichenfalls auch sich ändernden
Gegebenheiten anzupassen. Dabei hat er eine Verbesserung von Sicherheit und
Gesundheitsschutz der Beschäftigten anzustreben“ (ArbSchG, zweiter Abschnitt,
§ 3 Abs. 1).
Neue Aufträge bei Ausschreibungen können meist nur dann generiert werden, wenn ein Arbeitssicherheitsmanagementsystem vorhanden ist.
Durch gesetzliche Auflagen wird ein Arbeitssicherheitsmanagementsystem gefordert.
Einige typische Fragen unserer Kunden in der Phase der Entscheidung für ein
Arbeitssicherheitsmanagement:
- Welchen wirtschaftlichen Nutzen habe ich, wenn ich ein ASM aufbaue?
- Welche Vorteile habe ich, wenn ich das ASM aufbaue?
- Wie erstelle ich eine Gefährdungsanalyse?
- Wie erstelle ich ein Gefahrstoffkataster?
- Können Sie Unternehmensbegehungen durchführen?
- Wie berechnen wir die gesetzlich vorgeschriebenen Jahres-Einsatzzeiten?
- Welche Ressourcen benötige ich?
- Welchen Zeitrahmen muss ich bei der Einführung veranschlagen?
- Kann ich Fördergeld für die Beratung bekommen?
Gerne senden wir Ihnen den Ablauf bei der Beratung und
Zertifizierung eines Arbeitssicherheitsmanagementsystems zu:



